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Auf dieser Seite informieren wir Sie ausführlich über die Prüfung ortsfester- und ortsveränderlicher elektrischer Anlagen nach DGUV Vorschrift 3. Sie finden Informationen zu folgenden Bereichen:

  1. Warum prüfen?
  2. Welche Anlagen müssen geprüft werden?
  3. Wie wird die Prüfung ortsfester Geräte durchgeführt?
  4. Wie oft müssen ortsfeste Anlagen geprüft werden?
  5. Wer darf ortsfeste Anlagen prüfen?
  6. Prüfung durch epb Prüfservice

1. Warum prüfen?
Es gibt Versicherungen, die bereits in ihrer Police darauf hinweisen, dass es zu einer Minderung Ihrer Beitragszahlungen führt, wenn Sie ortsfeste elektrische Anlagen fachgerecht und innerhalb der vorgeschriebenen Zeiträume überprüfen und deren einwandfreien Zustand bestätigen lassen. Durch die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen, können vorhandene Mängel festgestellt, dokumentiert und beseitigt werden. Diese Mängel können beispielsweise eine Funktionsstörung sein, die je nach Fall zum Totalausfall des Anlagens führt oder einen fortfolgenden Energiemehrverbrauch bewirkt. Durch eine frühzeitige Erkennung solcher Mängel können sehr kostenintensive Folgen im Vorfeld erkannt und in Stand gesetzt werden. Mit immensen Folgen ist beispielsweise ein Brand verbunden, der durch schadhafte elektrische Komponenten ausgelöst wird. Mangelhafte ortsfeste elektrische Anlagen können auch zu Personenschäden führen. Sie erhalten nach der Prüfung ein gerichtsfestes Protokoll mit allen relevanten Daten, wobei im Falle von Mängeln direkt darauf hingewiesen wird. Neben der Prüfung bieten wir Ihnen auch Lösungsvorschläge und Reparaturen an. Die Erstberatung kann nach Bedarf telefonisch oder bei Ihnen vor Ort erfolgen.
2. Welche Anlagen müssen geprüft werden?
Laut §2 (1) der DGUV V3 sind "elektrische Anlagen im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen."
Gewöhnlich wird in folgende drei Kategorien unterteilt:

  • Ortsveränderliche elektrische Anlagen
  • Ortsfeste, elektrische Anlagen  (nähere Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite)
  • Elektrische Anlagen

2.1 Ortsfeste elektrische Anlagen:
Ortsfeste elektrische Anlagen sind entweder fest verankerte oder sehr massive Anlagen mit elektrischen Elementen. Als Ortsfeste elektrische Anlagen werden zudem solche bezeichnet, die eine mobile Anschlussleitung besitzen, jedoch selbst fest montiert sind. Die Prüfung erfolgt gemäß DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) nach der DIN VDE 701-702 statt. Für Sie als Unternehmer ist diese Prüfung in mehrfacher Weise äußerst wichtig, denn durch die Prüfung kommen Sie Ihrer Verpflichtung gegenüber Gewerbeaufsichtsämtern, Berufsgenossenschaften und Versicherungen nach.
Beispiele für ortsfeste elektrische Anlagen in Räumen sind:

  • Wohnräume
  • Patienten-/Bewohnerzimmer
  • Häuser / Gebäude
  • Büro- u. Praxisräume
  • Werkstätten / Gewerbeobjekte

3. Wie wird die Prüfung ortsfester Geräte durchgeführt?
Alle Anlagen werden einer Einzelprüfung unterzogen. Die Prüfung umfasst folgende drei Schritte, die auch in den DIN VDE-Bestimmungen festgehalten sind:
  • Besichtigen: Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung
  • Erproben: Funktionsprüfung
  • Messen: Durchführung der vorgeschriebenen Messungen

Für die elektrische Überprüfung werden kalibrierte Messgeräte verwendet, die u.a folgende Messungen durchführen:

  • Schutzleiterwiderstand
  • Isolationswiderstand
  • Schutzleiterstrom
  • Berührungsstrom
  • Ersatzableitstrom (alternativ)

In §2 (2) schreibt die DGUV V3 vor, nach welchen Regeln die Prüfung ortsveränderlicher Anlagen zu erfolgen hat: "Elektrotechnische Regeln im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik, die in den VDE-Bestimmungen enthalten sind, auf die die Berufsgenossenschaft in ihrem Mitteilungsblatt verwiesen hat."
Für die ortsfesten elektrischen Anlagen entspricht dies der VDE 701/702.

4. Wie oft müssen ortsfeste elektrische Anlagen geprüft werden?
Ortsfeste elektrische Anlagen sind vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine befähigte Person zu prüfen. Anhand einer Gefährdungsbeurteilung sind die Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen festzulegen. Die DGUV V3 gibt als Richtwert eine Prüffrist von 6 Monaten vor (auf Baustellen 3 Monate), wobei diese verlängert werden kann, wenn bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht wird.
Als Maximal-Richtwerte gibt die DGUV V3 vor:

  • 1 Jahr in Fertigungsstätten, Werkstätten, auf Baustellen oder unter ähnlichen Bedingungen
  • 2 Jahre in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen

Die Gefährdungsbeurteilung muss diese Richtwerte nicht übernehmen. Sie sind in der Regel jedoch ein guter Ausgangspunkt.
Laut Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Anlagen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Konsequenzen einer fehlenden Überprüfung sind im Schadensfall gravierend.

5. Wer darf ortsfeste elektrische Anlagen prüfen?
Die Prüfung ortsfester Anlagen muss von Elektrofachkräften (EFK) durchgeführt werden. Bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte können auch elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) die Prüfungen unter Aufsicht einer EFK durchführen.

6. Prüfung durch epb-Berlin Prüfservice
Besteht ein Anlagen die Prüfung, erhält es eine Prüfplakette, mit dem nächsten Prüfdatum und einem Barcode. Nach Auftragsabschluss erhält das Unternehmen für jedes Anlagen ein gerichtsfestes Prüfprotokoll bzw. ein Fehlerprotokoll für defekte Anlagen.
Lassen Sie Ihre ortsfesten elektrischen Anlagen schnell, sicher und unkompliziert durch den epb Prüfservice überprüfen.

Sehr gern bieten wir Ihnen:

  • Eine kompetente telefonische Beratung bzw. ein persönliches Gespräch vor Ort
  • Ein  Prüfkonzept, dass sich auf Ihre Anforderungen anpassen lässt
  • Freundliches Fachpersonal, das die vorgeschriebenen Prüfungen gewissenhaft durchführt
  • Die Kennzeichnung der Anlagen mit einer langlebigen Prüfplakette
  • Eine rechtssichere Dokumentation bzw. ein Fehlerprotokoll

Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne auch mit folgenden Dienstleistungen:

  • Gefährdungsbeurteilungen gemäß TRBS 1111 erstellen
  • Inventarisierung der Anlagen
  • Reparaturen vor Ort
  • Austausch von Ersatzteilen
 

2.2 Ortsveränderliche elektrische Anlagen
Unter ortsveränderliche elektrische Anlagen fallen elektrische Geräte, die sich leicht an einen anderen Platz bringen lassen. Etwas vereinfacht gesagt sind alle elektrischen Geräte mit Stecker, die nicht verbaut sind und weniger als 23 kg wiegen, ein ortsveränderliches Anlagen und muss nach DGUVV3 geprüft werden.

Beispiele für ortsveränderliche Anlagen sind:

  • Büro-Geräte: Computer, Monitore, Drucker, Stehleuchten
  • Elektrische Werkzeuge & Maschinen: Bohrmaschinen, Stichsägen, Kabeltrommeln
  • Haushaltsgeräte: Staubsauger, Kaffeemaschinen, Wasserkocher

Wie wird die Prüfung ortsveränderlicher Geräte durchgeführt?

Alle Anlagen werden einer Einzelprüfung unterzogen. Die Prüfung umfasst folgende drei Schritte, die auch in den DIN VDE-Bestimmungen festgehalten sind:

  • Besichtigen: Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung (z. B. sichtbarer Kabelbruch)
  • Erproben: Funktionsprüfung
  • Messen: Durchführung der vorgeschriebenen Messungen

Für die elektrische Überprüfung werden beim epb-Berlin kalibrierte Messgeräte verwendet. Dadurch garantieren wir Ihnen zuverlässige und korrekte Messwerte. U. a. werden beim E-Check folgende Messungen durchgeführt:

  • Schutzleiterwiderstand
  • Isolationswiderstand
  • Schutzleiterstrom
  • Berührungsstrom
  • Ersatzableitstrom (alternativ)

In §2 (2) schreibt die DGUV Vorschrift 3 vor, nach welchen Regeln die Prüfung ortsveränderlicher Anlagen zu erfolgen hat: "Elektrotechnische Regeln im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik, die in den VDE-Bestimmungen enthalten sind, auf die die Berufsgenossenschaft in ihrem Mitteilungsblatt verwiesen hat."
Für die ortsveränderlichen Anlagen entspricht dies der VDE 0701-0702.

Sie wünschen ein individuelles Angebot oder haben offene Fragen?
Nehmen Sie über die unten stehende E-Mailadresse mit uns Kontakt auf oder rufen Sie uns an.

Wir unterstützen Sie gerne!
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